Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Entwurf (vor Livegang anwaltlich zu prüfen)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Nutzung der TattooOrbit-Plattform (nachfolgend „Plattform") durch gewerbliche Kunden (Tattoo-Studios, nachfolgend „Kunde"). Betreiberin der Plattform ist die InnovaDrive UG (haftungsbeschränkt), Weierstraße 35, 50354 Hürth, Amtsgericht Köln, HRB 127798, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Leyendecker (nachfolgend „Anbieter"). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.
2. Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden eine Software-as-a-Service-Lösung zur Verfügung: Verwaltung von Kundenkommunikation über WhatsApp, eine KI-gestützte Assistenz zur Anfragequalifizierung und Terminbuchung, CRM, Kalender-Anbindung, Funnel-/Gewinnspielseiten sowie Zahlungs- und Rechnungsfunktionen. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kundenkontos durch den Anbieter zustande, sofern die Parteien nicht zuvor einen gesonderten Vertrag geschlossen haben; in diesem Fall gilt dessen Datum. Der Anbieter teilt dem Kunden den Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform mit. Die Einrichtung erfolgt durch den Anbieter; eine öffentliche Selbstregistrierung besteht nicht.
4. Leistungen und Drittanbieter
Die Plattform bindet Drittanbieter ein (u. a. Meta/WhatsApp, OpenAI, Google, Stripe, ElevenLabs). Für deren Verfügbarkeit und Bedingungen ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Einzelheiten zur Datenverarbeitung regelt die Datenschutzerklärung.
5. Vergütung
(1) Für die Nutzung der Plattform fällt kein laufendes Grundentgelt an. Der Anbieter wird ausschließlich erfolgsabhängig vergütet.
(2) Die Vergütung des Anbieters beträgt 15 % des Endbetrags eines über die Buchungsseite der Plattform gebuchten und durchgeführten Termins. Der Prozentsatz versteht sich vom Bruttobetrag; er enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. Endbetrag ist der Betrag, den der Kunde seinem Endkunden für die erbrachte Leistung berechnet; der Kunde legt ihn in der Plattform fest und ist zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet. Maßgeblich ist der Satz, der zum Zeitpunkt der Festlegung des Endbetrags gilt; spätere Änderungen wirken nicht auf bereits abgerechnete Termine zurück.
(3) Anzahlung: Bei der Buchung eines Termins über die Buchungsseite der Plattform leistet der Endkunde eine Anzahlung in Höhe von 50,00 EUR an den Kunden; sie wird als Direktbelastung auf dessen Zahlungskonto vereinnahmt. Zahlungsempfänger ist der Kunde. Er weist seine Endkunden vor der Buchung auf die Anzahlung hin und rechnet sie ihnen auf den Endbetrag an, sodass diese im Studio entsprechend weniger zahlen. Mit der Vereinnahmung zieht der Anbieter aus derselben Zahlung 50,00 EUR seiner Vergütung nach Absatz 2 als Plattformgebühr ein; die Anzahlung ist insoweit auf die Vergütung angerechnet und kein zusätzlicher Posten. Es handelt sich um zwei getrennte Vorgänge in einer Zahlung: eine Anzahlung des Endkunden auf die Leistung des Kunden und eine Teilzahlung des Kunden auf die Vergütung des Anbieters. Über den eingezogenen Betrag erteilt der Anbieter dem Kunden unverzüglich einen Beleg mit gesondertem Steuerausweis.
(4) Offener Rest: Übersteigt die Vergütung nach Absatz 2 die Anzahlung, wird der Unterschiedsbetrag entweder bei einer über die Plattform abgewickelten Zahlung des Endkunden einbehalten oder vom Kunden über die Abrechnungsübersicht der Plattform beglichen. Über jeden Kalendermonat stellt der Anbieter eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis aus; in ihr werden die nach Absatz 3 bereits berechneten Anzahlungen mit ihrem Netto- und ihrem Steueranteil abgesetzt (§ 14 Abs. 5 UStG). Die Vergütung für die in einem Kalendermonat durchgeführten Termine ist bis zum 15. des Folgemonats auszugleichen.
(5) Guthaben des Kunden: Unterschreitet die Vergütung nach Absatz 2 die Anzahlung, steht der Unterschiedsbetrag dem Kunden zu. Er wird in der Plattform gesondert und nicht mit offenen Beträgen verrechnet ausgewiesen, mit künftigen Vergütungsansprüchen verrechnet oder auf Anforderung des Kunden ausgezahlt.
(6) Absage eines Termins: Termine können über die Plattform nur unter Angabe eines Grundes abgesagt werden. Der Grund entscheidet über die Anzahlung:
a) Verschiebung: Die Anzahlung wird auf den neuen Termin übertragen. Eine Vergütung entsteht erst mit dessen Durchführung.
b) Der Kunde kann den Termin nicht wahrnehmen: Die Anzahlung wird dem Endkunden erstattet. Eine Vergütung fällt nicht an.
c) Der Endkunde sagt später als 48 Stunden vor dem Termin ab oder erscheint nicht: Die Anzahlung verfällt und wird dem Kunden gutgeschrieben. Eine Vergütung des Anbieters fällt nicht an. Weist der Endkunde nach, dass dem Kunden kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, wird sie ihm ganz oder teilweise erstattet.
d) Der Endkunde sagt früher als 48 Stunden vor dem Termin ab: Die Anzahlung wird ihm erstattet. Eine Vergütung fällt nicht an.
Entfällt die Vergütung nach den Buchstaben b bis d oder wird die Anzahlung erstattet, berichtigt der Anbieter den Beleg nach Absatz 3 und weist die Berichtigung gesondert aus. Der Kunde berichtigt seinen Vorsteuerabzug entsprechend (§ 17 UStG).
(7) Zahlungsabwicklung ohne Buchung über die Plattform: Wickelt der Kunde eine Zahlung über die Plattform ab, ohne dass ihr ein nach Absatz 2 über die Buchungsseite gebuchter Termin zugrunde liegt, beträgt die Vergütung des Anbieters 5 % des Zahlbetrags. Das betrifft Zahlungen zu Terminen, die der Kunde selbst angelegt hat, ebenso wie Zahlungen ohne Termin, etwa für Waren. Der Anbieter erbringt insoweit allein die technische Abwicklung der Zahlung; eine Vermittlung des zugrunde liegenden Umsatzes findet nicht statt. Der Prozentsatz versteht sich vom Bruttobetrag; er enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Vergütung wird bei der Zahlung einbehalten; eine Anzahlung nach Absatz 3 fällt nicht an. Maßgeblich ist der Satz, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Zahlungslinks gilt. Eine Pflicht, Zahlungen über die Plattform abzuwickeln, besteht nicht; außerhalb der Plattform vereinnahmte Zahlungen lösen keine Vergütung aus.
(8) Entgelte Dritter: Entgelte des Zahlungsdienstleisters für Zahlungen, die der Kunde über die Plattform von seinen Endkunden entgegennimmt, trägt der Kunde. Entgelte für die Anzahlung nach Absatz 3 trägt der Anbieter. Entgelte von Meta für die Nutzung der WhatsApp Business Platform trägt [●].
(9) Bleibt die nach Absatz 4 fällige Vergütung nach dem 15. des Folgemonats offen, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zum Ausgleich zu sperren. Die Abrechnungsübersicht und der Weg, offene Beträge zu begleichen, bleiben in diesem Fall zugänglich. Gesetzliche Verzugsrechte bleiben unberührt.
(10) Steuerlicher Status des Kunden: Der Kunde sichert zu, dass er der Regelbesteuerung unterliegt und die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nicht in Anspruch nimmt. Er teilt dem Anbieter vor der Freischaltung seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie den auf seine Leistungen anzuwendenden Umsatzsteuersatz mit und hält beides aktuell. Ändert sich sein steuerlicher Status, zeigt er dies dem Anbieter unverzüglich in Textform an. Nimmt der Kunde die Kleinunternehmerregelung entgegen dieser Zusicherung in Anspruch, ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt; die Verantwortung für den Steuerausweis auf den Rechnungen an seine Endkunden trägt der Kunde.
(11) Mitwirkung bei der Plattformmeldung: Der Anbieter ist als Betreiber einer Plattform nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz verpflichtet, die dort genannten Angaben zum Kunden zu erheben, auf Plausibilität zu prüfen und jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Der Kunde stellt dem Anbieter die hierfür erforderlichen Angaben auf Anforderung zur Verfügung und teilt Änderungen unverzüglich mit. Der Anbieter unterrichtet den Kunden über die ihn betreffenden übermittelten Angaben.
6. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft ab Vertragsschluss (Ziffer 3) sechs Monate (Mindestlaufzeit).
(2) Innerhalb der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen; sie kann jedoch bereits während der Mindestlaufzeit zum Ablauf der Mindestlaufzeit erklärt werden.
(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Beide Parteien können ihn dann ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Eine automatische Verlängerung um eine weitere Mindestlaufzeit findet nicht statt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt.
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Vergütungsansprüche für Termine, die bis zum Vertragsende durchgeführt wurden, sowie Guthaben des Kunden nach Ziffer 5 Absatz 5 bleiben vom Vertragsende unberührt und werden nach dessen Ende abgerechnet.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung von Datenschutz-, Wettbewerbs- und WhatsApp-Richtlinien (z. B. gültige Einwilligungen vor Werbe-Nachrichten). Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
8. Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten und Störungen Dritter können die Nutzung vorübergehend einschränken.
9. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Anbieters. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.
11. Änderungen der AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert; Widerspruchs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.